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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage - kurz GEA - ist ein Stromerzeuger, welcher allen im Bereich einer privaten Versorgungsleitung Strom liefern kann. Die Zuteilung des aktuell erzeugten Stroms an die Verbraucher wird vom Netzbetreiber errechnet und dem Betreiber der Anlage bereitgestellt. Die Gundlagen für diese Form der Energiegemeinschaft wurden durch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz - kurz ELWOG - im Jahr 2017 geschaffen und durch die neuen digitalen Stromzähler möglich. Schon ab zwei Verbrauchszähler kann es sinnvoll sein eine GEA zu Betreiben.

Die Frima Harvel ist seit 2021 Betreiber einer GEA mit derzeit 9 Zählern, welche den verteilten Strom im Namen des Errichters mit den teilnehmenden Verbrauchern einmal jährlich abrechnet.

How It's Work
StarIconUnsere Lösung

Erzeugungsanlagen planen und wirtschaftlich betreiben!

Erstberatung

Egal ob die PV-Anlage bereits existiert oder erst errichtet werden sollte, wir bieten Ihnen Unterstützung und Ausblick auf Ihre zukünftige GEA. Dabei holen wir mit der Zustimmung aller Beteiligten automatisiert die verfügbaren Verbrauchs- und Erzeugungsdaten vom Netzbetreiber und errechnen für Sie mögliche GEA-Szenarien. Wir geben Ihnen eine Investitionskostenschätzung und berechnen die wirtschaftlichkeit anhand der jährlichen Eigendeckung von allen möglichen Teilnehmern. Sie bekommen einen mehrseitigen Bericht mit anschließendem Beratungsgespräch.

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Hersteller-unabhängiges Energiemanagment

Steigern Sie Ihren PV Eigenverbrauch mit einer kleinen Steuerungseinheit im Zählerkasten. Sie funktioniert wahlweise offline oder online und realisiert eine kostengünstige und variablen Echtzeitmessung über die digitalen Stromzähler. Der PV Überschuss kann auch in GEA's für das Laden und Entladen von Hausspeichern verwendet werden.

Derzeitiger Funktionsumfang auf Anfrage

Rechnungslegung

Investoren einer GEA erwerben Strombezugsrechte und bekommen zudem eine jährliche Vergütung. Diese ergibt sich im Allgemeinen durch einen Stromverkauf an die Teilnehmer sowie der Überschusseinspeisung der Anlage. Eine Abrechnung wird je nach Teilnehmermodell und aktuellen Bezugsrechten nötig. Rechnungen können periodisch - z.B. jährlich - oder nur nach Teilnehmerwechsel erfolgen.

Derzeitiges Abrechnungstool auf Anfrage